Neuwagenservice - geht das? FAQs
Ja! Egal ob Neu-, oder Gebrauchtwagen, bei uns wird der Service exakt nach Herstellervorgaben abgewickelt.
Ja. Dies ist sogar gesetzlich wie folgt geregelt - laut ADAC „Nach einer EU-weiten Regelung, der so genannten Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung, müssen die Hersteller akzeptieren, dass der Kunde sein Auto zu Inspektionen oder Unfallreparaturen auch während der Garantiezeit in eine freie Werkstatt bringt, sofern dort nach Herstellervorschrift gearbeitet wird.“
Ja. Unsere Preise sind in der Regel ca. 20% günstiger als in einer Vertragswerkstatt.
Ja. Alle verbauten Teile & Flüssigkeiten sind hochwertig und besitzen Erstausrüsterqualität.
Ja. Das ist ganz klar EU-weit gesetzlich nach Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) geregelt. Neuwagenbesitzer wahren demnach die Garantie auf Sachmängel, auch wenn sie notwendige Reparaturen in einer freien Werkstatt beheben lassen. Gleiches gilt für vom Hersteller ausgegebene Neuwagengarantien.